ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Gegenstand des Vertrages zwischen dem
Teilnehmer/ der Teilnehmerin (nachfolgend: die Teilnehmerin) bzw. seinem Erziehungsberechtigten/
ihrer Erziehungsberechtigen (nachfolgend: die Erziehungsberechtigte) und dem Ballettstudio Carla
Pulvermacher (Unterrichtsvertrag). Durch die Unterzeichnung des Unterrichtsvertrages erkennt die
Teilnehmerin bzw. die Erziehungsberechtigte zugleich die vorliegenden Bedingungen an.

PREISE

Es gelten die bei Abschluss dieses Vertrages jeweils gültigen Preise als vereinbarte monatliche
Kursgebühr. Die Höhe ergibt sich aus der ausgehändigten Übersicht (siehe Beiblatt „Preisliste und
Unterrichtszeiten“).
In der Kursgebühr sind unterrichtsfreie Zeiten bereits berücksichtigt: In den Schulferien und an den
gesetzlichen Feiertagen in Rheinland-Pfalz findet kein Unterricht statt. Die Kursgebühr ist für ca. 37
Unterrichtseinheiten / Jahr kalkuliert ist. Der monatliche Betrag für die fortlaufenden Kurse ist daher
jeden Monat in voller Höhe zu zahlen. Soweit Unterricht von Schülern nicht in Anspruch genommen
wird, wird die Verpflichtung zur Fortzahlung der monatlichen Kursgebühr davon nicht berührt.
Dasselbe gilt, wenn Unterricht aus Gründen ausfällt, die die Schule nicht zu vertreten hat (z.B. höhere
Gewalt oder Krankheit der Lehrerin). Die Schule wird nach Möglichkeit anbieten, den Unterricht
nachzuholen (siehe dazu auch nachstehend unter „Unterrichtsausfall“).

ZAHLUNG

Die monatliche Kursgebühr wird jeweils zwischen dem 1. und 3. Werktag eines jeden Monats durch
SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen. Dafür erteilt die Teilnehmerin/Erziehungsberechtigte dem
Ballettstudio Carla Pulvermacher eine Lastschrift-Einzugsermächtigung. Kosten von Rückbelastungen
oder Mahnungen trägt die Teilnehmerin/ Erziehungsberechtigte. Eine Barzahlung der monatlichen
Kursgebühr ist leider nicht möglich.

BEGLEITUNG DER ERZIEHUNGSBERECHTIGTEN IN DEN UNTERRICHT

Es ist der Inhaberin der Ballettschule Carla Pulvermacher ein wichtiges Anliegen den
Erziehungsberechtigten einen Eindruck darüber zu ermöglichen, wie der jeweils gebuchte Kurs
abläuft und welche die Lerninhalte sind. Aus diesem Grund sind die Erziehungsberechtigten dazu
eingeladen ihr Kind (Teilnehmerin) zu den beiden Probestunden in den Ballettsaal zu begleiten
(Eingewöhnungsphase). Nach dieser Eingewöhnungsphase ist die Begleitung der
Erziehungsberechtigten in den Unterricht nicht mehr möglich und die Teilnehmerin sollte sich allein
im Ballettsaal aufhalten können!

FILM- UND FOTOAUFNAHMEN

Das Filmen und Fotografieren ist in den Räumen und auf dem Gelände der Ballettschule Carla
Pulvermacher nicht gestattet!

UNTERRICHTSAUSFALL

Seitens des Ballettstudios Carla Pulvermacher außerhalb der Schulferien ausfallende Stunden werden
zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Bei Krankheit oder; dringender Verhinderung einer Lehrerin
ist die Schulleitung berechtigt, eine geeignete Vertretung zu stellen.
Durch Teilnehmer im Vorfeld entschuldigte Stunden können nach Absprache mit der Ballettschule
Carla Pulvermacher in anderen Klassen nachgeholt werden.
Das Ballettstudio Carla Pulvermacher behält sich vor, soweit aus organisatorischen Gründen
erforderlich, die Unterrichtszeit zu ändern oder eine andere Lehrerin einzusetzen.

KÜNDIGUNG

Der Unterrichtsvertrag ist unbefristet. Er kann mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum Ende
eines jeden Monats schriftlich gekündigt werden. Scheidet eine Teilnehmerin ohne schriftliche
Kündigung aus, so sind die monatlichen Kursgebühren bis zum Ablauf des Kündigungszeitraums
nach Eingang der schriftlichen Kündigung beim Ballettstudio weiterhin zu entrichten. Der
Unterrichtsplatz steht in dieser Zeit weiterhin zur Verfügung.
Nach der Kündigung des Unterrichtsvertrags ist der Abschluss eines neuen Vertrages erst nach
Ablauf einer dreimonatigen Wartezeit möglich. In dem Zeitraum von sechs Wochen vor den
Sommerferien (Schulferien Rheinland-Pfalz) ist die Kündigung nicht möglich. Eine Kündigung in
diesem Zeitraum gilt als unwirksam und die monatliche Kursgebühr muss weitergezahlt werden.

HAFTUNG

Der gesamte Aufenthalt in den Räumen und auf Veranstaltungen des Ballettstudios Carla
Pulvermacher erfolgt auf eigene Gefahr der Teilnehmerinnen. Die Lehrerinnen beaufsichtigen die
Schülerin während des Unterrichts. Die Aufsicht beginnt und endet im Unterrichtsraum. Es erfolgt
keine Beaufsichtigung der Teilnehmerinnen in den anderen Räumlichkeiten oder außerhalb des
Ballettstudios.
Das Ballettstudio Carla Pulvermacher haftet grundsätzlich nicht für mitgebrachte Kleidung,
Wertgegenstände, Geld, etc. Das Ballettstudio Carla Pulvermacher ist insbesondere nicht
verpflichtet, mitgebrachte Gegenstände während des Aufenthalts der Teilnehmerin im Ballettstudio
zu verwahren und vor Beschädigung und Diebstahl zu schützen. Den Teilnehmerinnen wird deshalb
dringend empfohlen, Wertgegenstände nicht unbeaufsichtigt in den Umkleideräumen oder anderen
Räumlichkeiten des Ballettstudio Carla Pulvermacher zurückzulassen. Dies bezieht sich ebenso auf
Veranstaltungen des Ballettstudios Carla Pulvermacher, die in Räumlichkeiten Dritter stattfinden.
Der Teilnehmerin oder ihre Erziehungsberechtigten bestätigen, dass einer Teilnahme
am Ballettunterricht keine gesundheitlichen Einschränkungen der Teilnehmerin entgegenstehen. Im
Zweifelsfall müssen solche Bedenken dem Studio schriftlich mitgeteilt werden.
Das Ballettstudio Carla Pulvermacher geht bei Vertragsabschluss davon aus, dass sich die
Teilnehmerin oder ihre Erziehungsberechtigten vergewissert haben, dass eine Teilnahme am
Unterricht aus medizinischer Sicht möglich und vertretbar ist.
Dem Ballettstudio Carla Pulvermacher gegenüber können keinerlei Nachteile entstehen, falls eine
solche Vergewisserung nicht stattgefunden haben sollte.

SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages und/oder seiner Änderungen bzw. Ergänzungen unwirksam
sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die
unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlich gewollten am
nächsten kommt. Gleiches gilt für Regelungslücken.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Gegenstand des Vertrages zwischen dem
Teilnehmer/ der Teilnehmerin (nachfolgend: die Teilnehmerin) bzw. seinem Erziehungsberechtigten/
ihrer Erziehungsberechtigen (nachfolgend: die Erziehungsberechtigte) und dem Ballettstudio Carla
Pulvermacher (Unterrichtsvertrag). Durch die Unterzeichnung des Unterrichtsvertrages erkennt die
Teilnehmerin bzw. die Erziehungsberechtigte zugleich die vorliegenden Bedingungen an.

PREISE

Es gelten die bei Abschluss dieses Vertrages jeweils gültigen Preise als vereinbarte monatliche
Kursgebühr. Die Höhe ergibt sich aus der ausgehändigten Übersicht (siehe Beiblatt „Preisliste und
Unterrichtszeiten“).
In der Kursgebühr sind unterrichtsfreie Zeiten bereits berücksichtigt: In den Schulferien und an den
gesetzlichen Feiertagen in Rheinland-Pfalz findet kein Unterricht statt. Die Kursgebühr ist für ca. 37
Unterrichtseinheiten / Jahr kalkuliert ist. Der monatliche Betrag für die fortlaufenden Kurse ist daher
jeden Monat in voller Höhe zu zahlen. Soweit Unterricht von Schülern nicht in Anspruch genommen
wird, wird die Verpflichtung zur Fortzahlung der monatlichen Kursgebühr davon nicht berührt.
Dasselbe gilt, wenn Unterricht aus Gründen ausfällt, die die Schule nicht zu vertreten hat (z.B. höhere
Gewalt oder Krankheit der Lehrerin). Die Schule wird nach Möglichkeit anbieten, den Unterricht
nachzuholen (siehe dazu auch nachstehend unter „Unterrichtsausfall“).

ZAHLUNG

Die monatliche Kursgebühr wird jeweils zwischen dem 1. und 3. Werktag eines jeden Monats durch
SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen. Dafür erteilt die Teilnehmerin/Erziehungsberechtigte dem
Ballettstudio Carla Pulvermacher eine Lastschrift-Einzugsermächtigung. Kosten von Rückbelastungen
oder Mahnungen trägt die Teilnehmerin/ Erziehungsberechtigte. Eine Barzahlung der monatlichen
Kursgebühr ist leider nicht möglich.

BEGLEITUNG DER ERZIEHUNGSBERECHTIGTEN IN DEN UNTERRICHT

Es ist der Inhaberin der Ballettschule Carla Pulvermacher ein wichtiges Anliegen den
Erziehungsberechtigten einen Eindruck darüber zu ermöglichen, wie der jeweils gebuchte Kurs
abläuft und welche die Lerninhalte sind. Aus diesem Grund sind die Erziehungsberechtigten dazu
eingeladen ihr Kind (Teilnehmerin) zu den beiden Probestunden in den Ballettsaal zu begleiten
(Eingewöhnungsphase). Nach dieser Eingewöhnungsphase ist die Begleitung der
Erziehungsberechtigten in den Unterricht nicht mehr möglich und die Teilnehmerin sollte sich allein
im Ballettsaal aufhalten können!

FILM- UND FOTOAUFNAHMEN

Das Filmen und Fotografieren ist in den Räumen und auf dem Gelände der Ballettschule Carla
Pulvermacher nicht gestattet!

UNTERRICHTSAUSFALL

Seitens des Ballettstudios Carla Pulvermacher außerhalb der Schulferien ausfallende Stunden werden
zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Bei Krankheit oder; dringender Verhinderung einer Lehrerin
ist die Schulleitung berechtigt, eine geeignete Vertretung zu stellen.
Durch Teilnehmer im Vorfeld entschuldigte Stunden können nach Absprache mit der Ballettschule
Carla Pulvermacher in anderen Klassen nachgeholt werden.
Das Ballettstudio Carla Pulvermacher behält sich vor, soweit aus organisatorischen Gründen
erforderlich, die Unterrichtszeit zu ändern oder eine andere Lehrerin einzusetzen.

KÜNDIGUNG

Der Unterrichtsvertrag ist unbefristet. Er kann mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum Ende
eines jeden Monats schriftlich gekündigt werden. Scheidet eine Teilnehmerin ohne schriftliche
Kündigung aus, so sind die monatlichen Kursgebühren bis zum Ablauf des Kündigungszeitraums
nach Eingang der schriftlichen Kündigung beim Ballettstudio weiterhin zu entrichten. Der
Unterrichtsplatz steht in dieser Zeit weiterhin zur Verfügung.
Nach der Kündigung des Unterrichtsvertrags ist der Abschluss eines neuen Vertrages erst nach
Ablauf einer dreimonatigen Wartezeit möglich. In dem Zeitraum von sechs Wochen vor den
Sommerferien (Schulferien Rheinland-Pfalz) ist die Kündigung nicht möglich. Eine Kündigung in
diesem Zeitraum gilt als unwirksam und die monatliche Kursgebühr muss weitergezahlt werden.

HAFTUNG

Der gesamte Aufenthalt in den Räumen und auf Veranstaltungen des Ballettstudios Carla
Pulvermacher erfolgt auf eigene Gefahr der Teilnehmerinnen. Die Lehrerinnen beaufsichtigen die
Schülerin während des Unterrichts. Die Aufsicht beginnt und endet im Unterrichtsraum. Es erfolgt
keine Beaufsichtigung der Teilnehmerinnen in den anderen Räumlichkeiten oder außerhalb des
Ballettstudios.
Das Ballettstudio Carla Pulvermacher haftet grundsätzlich nicht für mitgebrachte Kleidung,
Wertgegenstände, Geld, etc. Das Ballettstudio Carla Pulvermacher ist insbesondere nicht
verpflichtet, mitgebrachte Gegenstände während des Aufenthalts der Teilnehmerin im Ballettstudio
zu verwahren und vor Beschädigung und Diebstahl zu schützen. Den Teilnehmerinnen wird deshalb
dringend empfohlen, Wertgegenstände nicht unbeaufsichtigt in den Umkleideräumen oder anderen
Räumlichkeiten des Ballettstudio Carla Pulvermacher zurückzulassen. Dies bezieht sich ebenso auf
Veranstaltungen des Ballettstudios Carla Pulvermacher, die in Räumlichkeiten Dritter stattfinden.
Der Teilnehmerin oder ihre Erziehungsberechtigten bestätigen, dass einer Teilnahme
am Ballettunterricht keine gesundheitlichen Einschränkungen der Teilnehmerin entgegenstehen. Im
Zweifelsfall müssen solche Bedenken dem Studio schriftlich mitgeteilt werden.
Das Ballettstudio Carla Pulvermacher geht bei Vertragsabschluss davon aus, dass sich die
Teilnehmerin oder ihre Erziehungsberechtigten vergewissert haben, dass eine Teilnahme am
Unterricht aus medizinischer Sicht möglich und vertretbar ist.
Dem Ballettstudio Carla Pulvermacher gegenüber können keinerlei Nachteile entstehen, falls eine
solche Vergewisserung nicht stattgefunden haben sollte.

SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages und/oder seiner Änderungen bzw. Ergänzungen unwirksam
sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die
unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlich gewollten am
nächsten kommt. Gleiches gilt für Regelungslücken.